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Xninja Trading Technologie Ltd London- AGB 


1. Grundregeln für die Beziehung zwischen der Xninja und dem Kunden


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Xninja. Die Xninja ein Prop Trading Firma ist berechtigt, die Vermittlung von Fremdgeld Konten über İnterbanken mit Fremdkapital an Privatpersonen sowie an Unternehmen. Xninja ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Finanzinstrumenten von Kunden zu verschaffen. Xninja wendet sich nur an Kunden, die weder eine Beratung noch individuelle Auskünfte zu bestimmten Finanzinstrumenten benötigen. Xninja stuft alle Kunden grundsätzlich als Privatkunden ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), beachten. Eine Änderung der Einstufung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.


2. Leistungen der Xninja


Der Kunde kann die Xninja mit der Vermittlung von Fremdgeld Trading Konten beauftragen. Sofern der Auftrag von der Xninja angenommen wird, kommt mit dem Kunden ein Vermittlervertrag zustande, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages zum Erwerb eines Fremdgeld Konto ist, wobei ein Vermittlungserfolg nicht geschuldet wird. Der konkrete Dienstleistungsinhalt dieses Vermittlungsvertrages ergibt sich aus den nachstehenden Absätzen 2 - 5. Xninja bietet dem Kunden lediglich Fremdgeld Konten an. Dafür Zahlt der Kunde eine kleine Gebühr und einen monatlichen Beitrag für die Nutzung des Fremdgeldkontos. Xninja nimmt niemals vom Kunden Gelder an, womit der Kunde an den Märkten investieren kann. Xninja bietet nur eigene Handelskonten mit eigenem Kapital der Xninja Ltd  dem Kunden an. Der Kunde verpflichtet sich 12 Monate das Fremdgeldkonto von Xninja zu nutzen. Sollte der Kunde vor 12 Monaten die Nutzung der Xninja Trading Konten beenden oder die monatlichen gebühren nicht zahlen. So entfällt alle Bedingungen der Zusammenarbeit. Der Kunde bekommt keine Gewinne oder die eingezahlte Gebühr ausgezahlt. Das Konto wird automatisch deaktiviert. Der Drawdown beträgt hierbei 20 % des Kontos. Für die Verluste haftet der Kunde nicht. Xninja haftet zu 100 % an den Verlusten, die durch den Kunden beim Trading verursacht wurde. Die Auszahlung von den erzielten Gewinne erfolgt erst nach 12 Monaten ab beginn des trading. Xninja nimmt nur Kunden an die langfristig mit Ladytrade traden und zusammenarbeiten wollen. Kurzfristige Trader sind bei Xninja nicht erwünscht.. Es handelt sich um eine beratungsfreie Dienstleistung. Xninja erbringt keine individuelle Anlageberatung und gibt insbesondere keine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung ab. Demzufolge erfolgt keine Prüfung durch die Xninja, ob die gewählte Anlage den Anlagezielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht und demnach für den Kunden geeignet ist. Die Erteilung von individuellen Auskünften zu der gewählten Anlage ist ebenfalls nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrages. Informationen zu der gewählten Anlage erhält der Kunde vielmehr ausschließlich durch standardisierte Unterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Vermögensanlageninformationsblatt oder Produktinformationsblatt).  Xninja überprüft nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben, die Bonität des Kunden sowie die Plausibilität des Anlagekonzepts. Sofern der Auftrag auf den Erwerb eines nicht komplexen Finanzinstruments im Sinne von § 63 Absatz 11 Nr. 1 a) - f) WpHG gerichtet ist und die Initiative hierzu vom Kunden ausgeht, erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Demzufolge erfolgt in diesem Fall keine Prüfung durch die Xninja, ob der Kunde aufgrund seiner bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagegeschäften in der Lage ist, die Risiken des von ihm gewählten, nicht komplexen Finanzinstruments angemessen zu beurteilen. Xninja kann jederzeit auf den Konten Positionen schließen, die im Risikobereich sind, das große Verluste auf dem Konto entstehen kann. Ferner darf der Kunde das Konto nur selbst traden sollte xninja laut IP feststellen, dass das Konto von einer Drittperson getradet wurde, wird das Konto deaktiviert und der Kunde hat kein Anspruch auf jegliche Gewinne. Das Konto darf nur der Kunde selbst traden sonst entfallen alle Rechte des Kunden..Xninja ist nicht verpflichtet, Anträge des Kunden auf Abschluss eines Vermittlervertrages anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren.


3. Weiterleitung von Kundenaufträgen


Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind, werden Aufträge bei Vorlegen der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet. Bei Trading können Kauf- und Verkaufsaufträge darüber hinaus in der Regel im Internet über das Xninja Trading Plattform vom Kunden ausgeführt werden. Hierfür gelten ausschließlich die Xninja Vertragsbestimmungen. Sofern die Xninja bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes Kommunikationsmittel auszuweichen. Sind die Voraussetzungen für die Ausführung eines Auftrags erfüllt, wird dieser von der Xninja unverzüglich an die ausführende Stelle weitergeleitet.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) der Xninja unverzüglich mitzuteilen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Uneindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann von der Xninja nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzprodukte erforderlich sind.


5. Zuwendungen


Die Xninja erhält für die Vermittlung von Finanzprodukten und an den Kunden vom Produktanbieter und/oder einem Dritten Zuwendungen in Form von Provisionen über den spread und nicht monetären Vorteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Xninja die von den Produktanbietern und/oder sonstigen Dritten an sie geleisteten Zuwendungen behält.


6. Haftung


Die Xninja haftet nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder durch eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verursacht wurden. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


7. Abtretungsverbot


Der Kunde kann Ansprüche, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit der Xninja zustehen (einschließlich Schadensersatzansprüche), nur mit Zustimmung der Xninja an Dritte abtreten.


8. Entgelt für Bereitstellung von Aufzeichnungen


Die Xninja ist gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, aufzuzeichnen. Für die Bereitstellung von Kopien der Aufzeichnungen an den Kunden wird von der Xninja ein Entgelt erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich nach dem Aufwand richtet und erfragt werden kann.


9. Streitschlichtung

Die Xninja ist verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


10. Änderungen der AGB


Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Genehmigungswirkung sowie auf die Frist für den Widerspruch wird der Kunde in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hingewiesen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Für die Geschäftsverbindung zwischen der Xninja und dem Kunden gilt UK Recht. Die Vertragssprache ist Englisch. Ist der Kunde Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist der Geschäftssitz der Xninja Gerichtsstand Großbritannien London. Gleiches gilt, wenn der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt.